Notdienst und Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Die Nummer in Schwabach und Umgebung lautet

0 18 05 - 19 12 12

Ärztlicher Notdienst (Abk.: ÄND) (auch Ärztlicher Bereitschaftsdienst, im internationalen Sprachgebrauch standby duty) ist eine medizinische Dienstleistung.

Die Aufgaben sind:

  • Vermittlung von Vertretungsärzten des Hausarztes

  • Telefonische Beratungen

  • Koordination der Vetretungsärzte, die Hausbesuche machen,

und Bekanntgabe von offenen Arztpraxen sowie Notfallpraxen zu bestimmten Zeiten.

Leider wird aufgrund der Namensähnlichkeit der ärztliche Notdienst häufig mit dem Notarzt, der Teil des Rettungsdienstes ist, verwechselt.

Der ärztliche Notdienst ist eine Vertretung des Hausarztes außerhalb der üblichen Ordinationszeiten und ist für Erkrankungen gedacht, deren Behandlung nicht bis zum nächsten Werktag warten kann. In dringenden Fällen, etwa bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen, ist immer der Notruf des Rettungsdienstes zu wählen!

Ärztlicher Notdienst in Deutschland

Die Zentralen haben keine einheitliche Telefonnummern, aber in vielen Gebieten wird die Nummer 19292 verwendet.

In Bayern wird seit dem 14. Januar 2003 über eigene Zentralen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) mit der in (NUR IN) Bayern einheitlichen Rufnummer: 0 18 05 /19 12 12 für Ärztlichen Bereitschaftsdienst und Apotheken-Notdienst.

Es gibt derzeit drei Zentralen: Nürnberg; Augsburg; München. Von hier aus werden jeweils bestimmte Regierungsbezirke betreut. Egal von wo aus angerufen wird, es wird immer in die richtige Zentrale geleitet. Die Zentralen sind mit modernster Kommunikationstechnik und Computerplätzen ausgestattet. Speziell dafür ausgebildetes Personal aus den Berufen Krankenflege, Arzthelferin und Rettungssanitäter arbeiten hier rund um die Uhr. An Vermittlungstagen wie Sonn- und Feiertagen gehen pro Zentrale mehrere tausend Anrufe (am Tag) ein.

Es wird bei einem Anruf durch gezielte Abfrage ein sogenanntes „Meldebild“ erstellt, hier sind für den Arzt wichtige Informationen enthalten. Nach dem Anruf wird der Arzt in kürzester Zeit durch einen „Disponenten“ informiert und das „Meldebild“ geschildert, dies geschieht durch Rufnummern, unter denen der Dienst habende Arzt für die Zentrale umgehend erreichbar ist. Stellt sich ein Anruf als akuter Notfall dar, sind die Zentralen auch in der Lage, direkt über das System die zuständige Rettungsleitstelle des BRK zu verständigen.

Die in anderen Bundesländern jeweils gültige Nummer wird meist über Anrufbeantworter des Hausarztes und in der örtlichen Presse angegeben.

Missbrauch

Das absichtliche oder wissentliche Absetzen eines unbegründeten Notrufes (auch ein einfacher Hilferuf) stellt in Deutschland den Tatbestand einer Straftat dar (§ 145 StGB). Die Person muss ferner Schadenersatz an die beteiligten Organisationen u. a. leisten. Der Missbrauch wird auch in anderen Staaten ähnlich geahndet.